Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 11.03.2026
Ein eigenhändiges Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, § 2247 I BGB. Die Frage, wie im Erbscheinverfahren die Unterschrift auf Echtheit geprüft wird, hatte das OLG Brandenburg (Beschluss vom 22.12.2025 – Read more