Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Zustimmung zur Schenkung?

Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 08.04.2026

Wer als Pflichtteilsberechtigter einer Schenkung des Erblassers ausdrücklich zustimmt, kann später keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Zustimmung freiwillig und im Bewusstsein der Tragweite erteilt wurde. Read more

Read More

Gründe für die Pflichtteilsentziehung

Der Beitrag behandelt die Frage, wann Gründe für die Pflichtteilsentziehung vorliegen. Read more
Read More