Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 08.04.2026
Wer als Pflichtteilsberechtigter einer Schenkung des Erblassers ausdrücklich zustimmt, kann später keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Zustimmung freiwillig und im Bewusstsein der Tragweite erteilt wurde. Read more