Rechtsanwalt und Partner Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge und Erbrecht, Rechtsberatung für Unternehmen und Familienunternehmen.
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Dr. Jens Groh ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht. Er berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlich und persönlich bedeutenden Rechtsfragen. Sein Schwerpunkt liegt in der rechtssicheren Gestaltung, der vorausschauenden Beratung und der konsequenten Durchsetzung von Mandanteninteressen. Recht, das unternehmerisch denkt. Unternehmerische Entscheidungen brauchen rechtliche Klarheit. Dr. Groh verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und entwickelt Lösungen, die langfristig tragen - für Unternehmen, Gesellschafter und Familien. Wirtschaftsrecht & Gesellschaftsrecht Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Groh Unternehmen aus Handel-, Handwerk und Gewerbe umfassend im Unternehmensrecht. Der Fokus liegt auf praxisnaher Beratung, klaren Strukturen und rechtssicheren Entscheidungen. Beratungsschwerpunkte: Handels- und Vertriebsrecht Kaufrecht, Handelskauf, UN-Kaufrecht Gestaltung und Prüfung nationaler und internationaler Verträge Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften) Unternehmensgründung und -strukturierung Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf Gesellschafterstreitigkeiten Unternehmenskrise und Insolvenz Sein Ziel ist es stets eine wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich sichere und umsetzbare Lösung zu bieten. Unternehmens- & Familiennachfolge, Erbrecht Erbrecht für Unternehmer und Familienunternehmen: Die Nachfolge ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Dr. Groh begleitet Unternehmer und Familien bei der rechtssicheren Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Leistungsspektrum: Unternehmens- und Vermögensnachfolge Testaments- und Vertragsgestaltung Beratung im Erbfall Pflichtteilsrecht Annahme oder Ausschlagung im Erbrecht Nachlassteilung und Erbenhaftung Sein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt des Unternehmens und der familiären Balance. Warum Dr. Groh? Weil unternehmerische Entscheidungen mehr brauchen als Paragrafen. Mandanten entscheiden sich für Dr. Groh, weil er Recht nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext von Unternehmen, Gesellschaften und Familien. Seine Beratung ist klar, strukturiert und auf nachhaltige Lösungen ausgerichtet. Dafür steht Dr. Groh: Unternehmerisches Denken statt rein juristischer Betrachtung Klare Sprache - verständlich, direkt und lösungsorientiert Langfristige Perspektive bei Unternehmens- und Familiennachfolge Persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner Erfahrung im Mittelstand und in Familienunternehmen Das Ziel ist nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern Planbarkeit und Stabilität für Unternehmen und Unternehmerfamilien. Erfahrung & Hintergrund Dr. Jens Groh studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach dem Referendariat in Rheinland-Pfalz und seiner Zulassung zur Anwaltschaft war er von Januar 2007 bis Januar 2009 in Andernach als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Zivilrecht tätig. Parallel promovierte er im Arbeitsrecht mit dem Thema: "Einstellungs- und Kündigungskriterien kirchlicher Arbeitgeber vor dem Hintergrund des § 9 AGG". Seit 2009 ist Dr. Groh Teil unserer Kanzlei. Als Partner und berät Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Dr. Groh ist seit vielen Jahren als Referent tätig - unter anderem zu den Themen Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe. Er hält regelmäßig Vorträge für Bildungseinrichtungen, Verbände und Organisationen des Mittelstands. Was Mandanten schätzen Klare Einschätzungen ohne juristische Umwege Unternehmerisches Verständnis Verlässliche Begleitung auch in schwierigen Situationen So arbeiten wir zusammen: Kontaktaufnahme: 02651 98 90 77 groh(at)walek-rechtsanwaelte.de Erste Einschätzung: Nach Durchsicht der wichtigsten Unterlagen erhalten Sie eine erste rechtliche Einordnung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Weitere Vertretung: Übernahme der außergerichtlichen Korrespondenz und – falls erforderlich – Vertretung vor Gericht. Bringen Sie zu Besprechungsterminen bitte vorhandene Unterlagen (z.B. Testamente, Erbscheine, Gesellschaftsverträge, Aufforderungsschreiben) mit, damit Ihre Situation schnell und umfassend bewertet werden kann.