Abmahnung von SoundGuardian wegen „We Are Young“ von Beachbag – Was Sie jetzt wissen müssen

Derzeit erhalten zahlreiche Webseitenbetreiber, YouTuber und Videoproduzenten Abmahnungen von SoundGuardian. Hintergrund ist die Verwendung der Tonaufnahme „We Are Young“ des Künstlers Beachbag in selbst erstellten Videos. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnell und besonnen handeln – und keinesfalls vorschnell zahlen oder unterzeichnen.

Wer ist SoundGuardian und was wird vorgeworfen?

SoundGuardian tritt als exklusiver Inhaber der Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „We Are Young“ von Beachbag auf. In den Abmahnschreiben wird den Empfängern vorgeworfen, diese Tonaufnahme ohne entsprechende Lizenz für die Herstellung eines Videos (audiovisuelle Produktion) verwendet und dieses Video anschließend öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Als Rechtsgrundlage werden die §§ 85, 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) angeführt.

Konkret lautet der Vorwurf: Die Abgemahnten hätten weder das Recht erworben, die Tonaufnahme zur Herstellung des Videos zu nutzen, noch das Recht, das fertige Video mit der Tonaufnahme öffentlich zugänglich zu machen.

Was wird von Ihnen verlangt?

SoundGuardian fordert in den Abmahnschreiben zur sogenannten Nachlizenzierung auf. Das bedeutet: Die bereits erfolgte Nutzung der Tonaufnahme soll im Nachhinein gegen Zahlung eines Lizenzbetrages legalisiert werden.

Die geforderte Summe beläuft sich auf 2.400 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für einen Nutzungszeitraum von zwei Jahren.

Sollten Sie einfach zahlen?

Nein – nicht ohne anwaltliche Prüfung. Bevor Sie auf eine solche Forderung eingehen oder gar eine beigefügte Erklärung unterzeichnen, ist eine sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts unerlässlich. Folgende Fragen sind dabei zentral:

  • Haben Sie die Tonaufnahme tatsächlich wie behauptet verwendet?
  • Ist die geforderte Lizenzsumme der Höhe nach gerechtfertigt?
  • Wurden etwaige Fristen bereits versäumt?

Eine vorschnelle Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Handeln Sie zügig, aber überlegt:

  1. Frist prüfen: Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist. Auch wenn Sie nicht sofort zahlen, kann eine Reaktion gegenüber SoundGuardian sinnvoll sein.
  2. Keine voreiligen Erklärungen abgeben: Unterschreiben Sie keine beigefügten Unterlassungserklärungen oder Vergleichsangebote, ohne diese anwaltlich geprüft zu haben.
  3. Anwalt einschalten: Lassen Sie die Abmahnung durch einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Jens Sebastian Groh – Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Jens Sebastian Groh berät und vertritt Mandanten bei urheberrechtlichen Abmahnungen – darunter Fälle, in denen Musiktitel wie „We Are Young“ von Beachbag Gegenstand von Lizenzstreitigkeiten sind. Wir prüfen, ob die erhobenen Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Abmahnenden.

RA Dr. Jens Sebastian Groh
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Walek Rechtsanwälte Partnerschaft, Mayen
Telefon: 02651 98 90 77
E-Mail: groh(at)walek-rechtsanwaelte.de

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