Ich hatte einen Wildunfall – was muss ich jetzt tun, und was zahlt meine Versicherung?

Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht – Kanzlei Walek Rechtsanwälte, Mayen

Das Reh steht plötzlich auf der Straße – und dann ist der Schaden da

Auf der Landstraße zwischen Mayen und Mendig, auf dem Weg durch die Eifel oder im Bereich des Maifeldes: Wildunfälle passieren gerade in der Region Mayen häufig – bei Einbruch der Dunkelheit, in der Morgen- oder Abenddämmerung, wenn Rehe, Wildschweine, Füchse und andere Tiere die Fahrbahn queren. Die Schäden sind oft erheblich: Karosserie, Kühler, Fahrzeugfront.

Was viele in diesem Moment nicht wissen: Was sie jetzt tun und wie sie die Situation dokumentieren, entscheidet darüber, ob und wie viel die Versicherung zahlt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht erkläre ich Ihnen, was rechtlich gilt.

Was ist sofort zu tun?

  1. Anhalten und sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen – auch nachts und auf einsamen Straßen.
  2. Verletztes Wild nicht anfassen: Das ist wichtig – angeschlagenes Wild kann gefährlich sein, und es ist Sache des Jagdpächters oder der Polizei, sich darum zu kümmern.
  3. Polizei rufen (110): Die Polizei nimmt den Wildunfall auf und stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus. Diese ist für die Versicherung unbedingt erforderlich.
  4. Jagdpächter informieren: Die Polizei verständigt in der Regel den zuständigen Jagdpächter. Wenn nicht, sollten Sie das selbst tun.
  5. Fotodokumentation: Machen Sie Fotos vom Schaden, von Haaren, Blut oder anderen Spuren des Wildes auf der Fahrbahn – das sind wichtige Beweise für die Versicherung.
  6. Keine Selbstjustiz: Nehmen Sie das verunfallte Wild nicht mit – das wäre Wilderei und strafbar.

Welche Versicherung zahlt beim Wildunfall?

Das hängt davon ab, welchen Versicherungsschutz Sie haben:

Haftpflichtversicherung: Zahlt den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners – beim Wildunfall gibt es keinen Schuldigen, daher ist die eigene Haftpflicht nicht relevant für den eigenen Fahrzeugschaden.

Teilkaskoversicherung: Zahlt Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild (§ 2 BJagdG: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse u.a.) – das ist die klassische Absicherung für Wildunfälle. Achtung: Ausgewichen und gegen einen Baum gefahren? Das kann Vollkaskofall sein.

Vollkaskoversicherung: Zahlt auch dann, wenn Sie ausgewichen sind und dabei einen anderen Schaden (Baum, Graben, andere Fahrzeuge) verursacht haben – dafür greift die Vollkasko. Aber: Die Vollkasko ist in der Regel mit einem Selbstbehalt verbunden, und ein Vollkaskoschaden kann zu einer Rückstufung führen.

Was ist „Haarwild“ – und warum ist das wichtig?

Die Teilkaskoversicherung zahlt standardmäßig nur bei Kollision mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Haarwild sind behaarte Säugetiere wie Rehe, Wildschweine, Hasen, Marder, Füchse, Hirsche. Vögel (z.B. Fasane, Krähen) sind kein Haarwild – ein Zusammenstoß mit einem Vogel wäre daher ohne Vollkasko nicht von der Teilkasko gedeckt.

Manche Versicherungsverträge sind mittlerweile moderner formuliert und decken auch Schäden durch „Tiere“ allgemein ab – lesen Sie die Bedingungen genau, oder lassen Sie sie prüfen.

Was, wenn die Versicherung den Schaden kürzt?

Häufige Streitpunkte bei Wildunfällen:

  • Keine Wildunfallbescheinigung vorhanden
  • Nachweis der Kollision mit Wild fehlt (keine Tierhaare, kein Blut)
  • Versicherung bestreitet die Kollision (z.B. bei Ausweichmanöver ohne direkten Kontakt)
  • Streit über die Schadenshöhe

In solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Ich vertrete Mandanten gegenüber ihrer eigenen Kaskoversicherung ebenso wie gegenüber der Haftpflicht Dritter.

Kann der Jagdpächter haften?

Grundsätzlich nein – Wild ist Freigut und steht in niemandes Eigentum. Ausnahmen bestehen nur bei verschuldetem Verhalten des Jagdpächters (z.B. Wildtiere aufgescheucht, Sicherungspflichten verletzt) oder bei gefangenen und dann entlaufenen Tieren. Die Halterhaftung nach § 833 BGB gilt für Wild in der freien Natur nicht.


FAQ: Wildunfall und Versicherung

Ich bin einem Reh ausgewichen und gegen die Leitplanke gefahren. Zahlt die Teilkasko?
Wenn kein direkter Kontakt mit dem Wild stattfand, zahlt die Teilkasko in der Regel nicht. Für den Leitplankenschaden kommt die Vollkasko in Frage – sofern vorhanden. Manche Gerichte sehen das weiter, wenn das Ausweichen zwingend notwendig war. Lassen Sie das prüfen.

Ich habe vergessen, die Polizei zu rufen. Was nun?
Holen Sie so schnell wie möglich eine Bescheinigung nach – beim zuständigen Revierjäger oder der Polizei. Ohne Nachweis wird die Versicherung Schwierigkeiten machen. Je früher, desto besser.

Mein Fahrzeug hat nur einen kleinen Schaden. Lohnt sich die Schadenmeldung an die Teilkasko?
Teilkaskoschäden wirken sich in der Regel nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus – im Gegensatz zur Vollkasko. Es lohnt sich also fast immer, den Schaden zu melden, wenn er über dem Selbstbehalt liegt.

Ist der Wildunfall auch strafbar?
Nein – das bloße Überfahren eines Tieres ist keine Straftat. Strafbar wäre es aber, das verunfallte Wild mitzunehmen (Wilderei nach § 292 StGB).


Jetzt Ihre Ansprüche sichern – Fachanwalt Klaus Dietrich Haupt, Mayen

Wildunfall in der Region Mayen oder bundesweit? Probleme mit der Versicherung? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mayen, prüft Ihren Versicherungsfall und setzt Ihre Ansprüche durch.

Mehr über Fachanwalt Klaus Dietrich Haupt

Jetzt Kontakt aufnehmen