Ich soll zur MPU – was erwartet mich, und wie kann ich mich vorbereiten?

Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht – Kanzlei Walek Rechtsanwälte, Mayen

Die MPU – der gefürchtete „Idiotentest“

Kaum etwas bereitet Autofahrern mehr Angst als die Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Viele verbinden damit diffuse Vorstellungen von unmöglichen Tests und willkürlichen Prüfern. Die Realität ist nüchterner – und für gut Vorbereitete durchaus zu meistern. Was die MPU wirklich ist, wann sie droht und was Sie konkret tun können, erklärt Ihnen dieser Artikel.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich Mandanten aus Mayen, dem Landkreis Mayen-Koblenz und bundesweit in MPU-Verfahren – von der ersten Behördenkorrespondenz bis zur Begleitung nach einem negativen Gutachten.

Was ist die MPU, und wann wird sie angeordnet?

Die MPU ist eine amtlich anerkannte Begutachtung der Fahreignung. Sie kombiniert medizinische Untersuchungen (Blutanalysen, ärztliche Untersuchung) mit psychologischen Gesprächstests und – in manchen Fällen – Reaktions- und Koordinationstests.

Die MPU wird angeordnet bei:

  • Alkohol am Steuer ab 1,6 Promille (zwingend bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, § 13 Nr. 2c FeV)
  • Wiederholter Alkohol- oder Drogenauffälligkeit – auch unterhalb von 1,6 Promille
  • Drogen-/Betäubungsmittelkonsum in Kombination mit dem Führen von Kraftfahrzeugen
  • Zu vielen Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Epilepsie, schwere Sehstörungen, Herzerkrankungen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Auffälligem Fahrverhalten (mehrere schwere Verstöße)

Was passiert bei der MPU?

Die MPU findet bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (BASt-anerkannte Stelle) statt und gliedert sich in drei Bereiche:

1. Medizinischer Teil: Blutbild, Leberwerte (GGT, MCV, CDT), ärztliche Untersuchung auf körperliche Beeinträchtigungen. Bei Alkohol spielen die Leberwerte eine zentrale Rolle – hohe Werte deuten auf anhaltenden Konsum hin.

2. Psychologischer Teil: Das Kernstück der MPU. Hier geht es nicht darum, Sie zu überführen, sondern darum, ob Sie zuverlässig zwischen Konsum und Fahren trennen können – und ob Sie das glaubhaft darlegen. Der Prüfer stellt Fragen zum Konsumverhalten, zu Veränderungen im Alltag, zu Ihrer Motivation. Wer sagt „Ich trinke jetzt nie mehr“ ohne konkrete Belege, wirkt unglaubwürdig. Wer nachvollziehbar darlegt, wie er sein Verhalten verändert hat, überzeugt.

3. Reaktions- und Koordinationstests: Nur bei bestimmten Fragestellungen (z.B. wenn Reaktionsvermögen relevant ist). Hier werden Grundfähigkeiten geprüft, keine Spezialkenntnisse.

Wie bereite ich mich auf die MPU vor?

Die MPU ist keine spontane Prüfung, die man einfach angeht. Eine gute Vorbereitung erhöht die Erfolgschance erheblich:

  1. Frühzeitig abstinent werden: Bei Alkohol-MPU reichen kurzfristige Abstinenz-Beweise nicht aus. Die Blutprobe zeigt Leberwerte über Monate hinweg. Mindestens 6–12 Monate glaubhafte Abstinenz sind in der Regel erforderlich.
  2. MPU-Vorbereitung bei einer Beratungsstelle: Es gibt spezialisierte Beratungsstellen, die gezielt auf die Fragestellungen der MPU vorbereiten. Sie simulieren das Gespräch und zeigen, worauf Prüfer achten.
  3. Dokumentation der Verhaltensänderung: Bescheinigungen von Arzt, Therapie, Selbsthilfegruppe oder Abstinenzprogramm stärken Ihre Position erheblich.
  4. Rechtsanwaltliche Begleitung: Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann prüfen, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig ist, ob Fristen und Formerfordernisse eingehalten wurden, und wie Sie sich gegenüber der Behörde am besten positionieren.

Was passiert nach einem negativen MPU-Gutachten?

Ein negatives Gutachten führt zur Versagung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist jedoch anfechtbar: Sie können beim Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, das Gutachten durch eine Zweitbegutachtung bei einer anderen Stelle überprüfen lassen oder – bei formellen Fehlern – die MPU-Anordnung selbst anfechten.

Geben Sie also nicht sofort auf, wenn das erste Gutachten negativ ausfällt. Lassen Sie es anwaltlich prüfen.


FAQ: MPU – Häufige Fragen

Muss ich zur MPU, wenn ich den Führerschein freiwillig abgegeben habe?
Wenn die Führerscheinstelle die MPU anordnet, gilt das auch bei freiwilliger Abgabe. Die Freiwilligkeit schützt nicht vor dem Verfahren. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Anordnung.

Darf ich die MPU ablehnen?
Ja – aber die Ablehnung wird als Weigerung gewertet, und die Führerscheinstelle kann daraus negative Schlüsse ziehen (§ 11 Abs. 8 FeV: Weigerung gilt als Nachweis fehlender Fahreignung). Ablehnen sollten Sie nur, wenn die Anordnung formell oder materiell rechtswidrig ist.

Wie lange dauert es, bis ich nach einer MPU wieder fahren darf?
Bei positivem Gutachten stellt die Behörde die Fahrerlaubnis relativ zügig wieder aus – in der Regel 2–4 Wochen. Bei Ablehnung oder nach einem Widerspruchsverfahren kann es deutlich länger dauern.

Was kostet eine MPU?
Ca. 400 bis 800 €, je nach Begutachtungsstelle und Umfang. Hinzu kommen Kosten für eine seriöse Vorbereitungsmaßnahme. Diese Kosten sind als Investition in Ihre Mobilität und Ihren Beruf zu sehen.


MPU-Begleitung durch Fachanwalt Klaus Dietrich Haupt, Mayen

Sie wurden zur MPU aufgefordert und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mayen, begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Prüfung der Rechtmäßigkeit bis zur Beratung nach einem negativen Gutachten.

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