Testament erhalten? Was jetzt zu tun ist – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Mayen klärt auf

Sie haben ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, dem eine Eröffnungsniederschrift und eine Kopie des Testaments beigefügt sind? Das ist ein entscheidender Moment im Erbfall – und der Beginn einer Reihe von Entscheidungen, die Sie aktiv und fristgerecht treffen müssen. Dr. Jens Sebastian Groh, Fachanwalt für Erbrecht bei Walek Rechtsanwälte in Mayen, berät Mandanten aus Mayen, Andernach, Koblenz, Cochem und der gesamten Eifelregion – kompetent, persönlich und auf Augenhöhe.

1. Was ist die Eröffnungsniederschrift?

Jedes Testament – ob handschriftlich oder notariell – wird nach dem Tod des Erblassers vom zuständigen Nachlassgericht (beim Amtsgericht) geöffnet und verlesen. Über diesen Vorgang wird eine Eröffnungsniederschrift angefertigt. Alle bekannten Beteiligten – also potenzielle Erben, Vermächtnisnehmer und weitere Beteiligte – erhalten eine beglaubigte Abschrift des Testaments sowie diese Niederschrift zugestellt.

Die Zustellung ist keine bloße Information: Ab diesem Moment beginnen rechtsrelevante Fristen zu laufen. Wer diese verpasst, kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nicht mehr rückgängig machen.

2. Ausschlagung der Erbschaft – Frist: 6 Wochen

Wer die Erbschaft nicht antreten möchte – etwa weil der Nachlass überschuldet ist – muss die Erbschaft ausschlagen. Die Frist beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, also meist ab Zugang der Eröffnungsniederschrift. Wer sich im Ausland aufhält, hat eine verlängerte Frist von 6 Monaten.

Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beurkundet werden – eine formlose Erklärung per Brief oder E-Mail reicht nicht aus.

  • Wer die Frist verstreichen lässt, gilt automatisch als Erbe – auch bei Überschuldung.
  • Die Ausschlagung kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden.
  • Bei einem überschuldeten Nachlass sollten Sie sofort anwaltliche Beratung suchen.

➡ Dr. Jens Sebastian Groh, Fachanwalt für Erbrecht bei Walek Rechtsanwälte in Mayen, prüft für Sie kurzfristig, ob eine Ausschlagung in Ihrem Fall sinnvoll ist – bevor die Frist abläuft.

3. Testament prüfen: Bin ich wirklich Erbe?

Lesen Sie das Testament sorgfältig. Unterscheiden Sie zwischen Erben (Gesamtrechtsnachfolger des gesamten Nachlasses), Vermächtnisnehmern (Empfänger eines bestimmten Gegenstands oder Geldbetrags) und Auflagen(z. B. Grabpflegepflichten). Für jeden gilt eine andere Rechtsstellung und ein anderer Handlungsbedarf.

Falls das Testament unklar formuliert ist, Zweideutigkeiten enthält oder Sie Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers haben, sollten Sie frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei in Mayen ist mit den Besonderheiten des lokalen Nachlassgerichts vertraut und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

4. Erbschein beantragen – wann ist er nötig?

Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift ersetzt in vielen Fällen den Erbschein – etwa gegenüber Banken und Grundbuchämtern. Ein handschriftliches Testament hingegen wird von vielen Stellen nicht akzeptiert; hier ist zusätzlich ein Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.

Der Erbschein ist kostenpflichtig (nach dem Gerichtskostengesetz, abhängig vom Nachlasswert) und erfordert eine eidesstattliche Versicherung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind – damit es keine Verzögerungen gibt.

5. Nachlassinventar erstellen und Schulden prüfen

Als Erbe haften Sie grundsätzlich auch für die Schulden des Erblassers. Zur Begrenzung der Haftung auf den Nachlass können Sie beim Nachlassgericht die Einleitung der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen.

Erstellen Sie daher umgehend ein Inventar: Konten, Immobilien, Fahrzeuge und Wertpapiere auf der Aktivseite – Kredite, laufende Verträge und Steuerschulden auf der Passivseite. Gerade bei Immobilien in der Eifel und im Raum Mayen, Andernach oder Koblenz ist eine sorgfältige Bewertung wichtig, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

6. Erbschaftsteuer – Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten

Erben sind verpflichtet, den Erbanfall innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn letztlich keine Erbschaftsteuer anfällt. Banken und Nachlassgerichte melden den Erbfall in der Regel automatisch – die rechtliche Verantwortung liegt jedoch beim Erben.

Aktuelle Freibeträge:

  • Ehegatte / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Sonstige Personen: 20.000 €

7. Pflichtteilsansprüche beachten

Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, unter Umständen Eltern), die im Testament nicht oder zu wenig bedacht wurden, können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegenüber den Erben durchsetzbar. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall.

Als Erbe sollten Sie daher frühzeitig prüfen lassen, ob derartige Ansprüche bestehen – und entsprechende Rücklagen bilden. Dr. Jens Sebastian Groh, Fachanwalt für Erbrecht, berät sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte bei Walek Rechtsanwälte in der gesamten Region Mayen, Eifel und Mosel.


Ihre Checkliste auf einen Blick

  • Eröffnungsniederschrift und Testament sorgfältig lesen
  • Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung treffen (Frist: 6 Wochen)
  • Nachlassinventar erstellen und Schulden ermitteln
  • Ggf. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Finanzamt innerhalb von 3 Monaten informieren
  • Mögliche Pflichtteilsansprüche klären
  • Banken, Versicherungen und Behörden vom Erbfall in Kenntnis setzen

Jetzt handeln – Dr. Groh, Fachanwalt für Erbrecht bei Walek Rechtsanwälte Mayen, ist für Sie da

Ein Erbfall bringt in ohnehin schwieriger Zeit viele rechtliche Fragen mit sich. Dr. Jens Sebastian Groh, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Walek Rechtsanwälte in Mayen, steht Ihnen mit fundierter und spezialisierter Beratung zur Seite – ob es um die Prüfung eines Testaments, die Beantragung eines Erbscheins, die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft geht.

Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Dr. Groh über eine besondere, durch die Rechtsanwaltskammer anerkannte Expertise auf diesem Gebiet – und kennt die lokalen Gegebenheiten am Nachlassgericht Mayen und in der Region genau.

Wir beraten Mandanten aus Mayen, Andernach, Koblenz, Cochem, Polch, Mendig und der gesamten Eifel- und Moselregion – persönlich in unserer Kanzlei oder auf Wunsch auch telefonisch.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns schnell und unkompliziert zurück.

RA Dr. Jens Sebastian Groh
02651 98 90 77 
groh(at)walek-rechtsanwaelte.de