Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen | Verkehrsrecht / Kaufrecht
Schätzungen gehen davon aus, dass bei einem erheblichen Teil aller in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Kilometerstand manipuliert wurde – Käufer zahlen dadurch im Schnitt mehrere Tausend Euro zu viel. Für Käufer aus Mayen und Umgebung, die nach dem Kauf Zweifel am angegebenen Kilometerstand haben, stellt sich die Frage nach ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Seit 2005 ist die Manipulation von Wegstreckenzählern nach § 22b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ausdrücklich unter Strafe gestellt. Erfasst wird nicht nur das eigentliche Zurückdrehen des Kilometerstandes, sondern auch das Anbieten und Durchführen der Manipulation als Dienstleistung. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 14. März 2017 (Az. 4 StR 142/17) klargestellt, dass die Tat regelmäßig als Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, sofern der Käufer durch die Manipulation zur Zahlung eines überhöhten Kaufpreises bewogen wurde – der Betrugstatbestand verdrängt in diesem Fall den spezielleren § 22b StVG und ermöglicht eine deutlich höhere Strafandrohung.
Der tatsächliche Kilometerstand ist eine zentrale wertbildende Beschaffenheitsangabe. Weicht er erheblich von der angegebenen Laufleistung ab, liegt ein Sachmangel vor (§ 434 BGB). Zugleich kommt regelmäßig eine arglistige Täuschung in Betracht, wenn der Verkäufer die Manipulation kannte oder selbst veranlasst hat. Käufern stehen dann folgende Rechte zu:
Auch hier gilt: Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss – auch bei einem Privatkauf – schützt den Verkäufer nicht, wenn eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann (§ 444 BGB).
In der Praxis entscheidet eine sorgfältige Beweissicherung über den Erfolg. Hilfreich sind insbesondere:
Neben der zivilrechtlichen Rückabwicklung sollte parallel eine Strafanzeige bei der Polizei erwogen werden – auch die Ergebnisse des Strafverfahrens können im Zivilprozess als Beweismittel dienen.
Käufern im Raum Mayen, Koblenz und der Eifel ist zu empfehlen, bei Zweifeln am Kilometerstand nicht vorschnell selbst mit dem Verkäufer zu verhandeln, sondern zunächst die Fahrzeughistorie und ein Sachverständigengutachten einzuholen, bevor Ansprüche geltend gemacht werden – nur so lässt sich die eigene Verhandlungs- und Prozessposition sichern.
Passend dazu: Der Gebrauchtwagenhändler hat einen Unfallschaden verschwiegen – kann ich den Kauf rückgängig machen?
Gesetzliche Grundlage: § 22b StVG – Missbrauch von Wegstreckenzählern (gesetze-im-internet.de)
Muss ich beweisen, dass der Verkäufer selbst manipuliert hat? Für die zivilrechtliche Rückabwicklung genügt regelmäßig der Nachweis eines erheblichen, nicht offengelegten Kilometerunterschieds; für eine Anfechtung wegen Arglist muss zusätzlich die Kenntnis des Verkäufers dargelegt werden.
Kann ich auch bei einem Privatverkauf noch vorgehen? Ja, ein Gewährleistungsausschluss schützt auch private Verkäufer nicht, wenn eine arglistige Täuschung nachweisbar ist.
Lohnt sich eine Strafanzeige zusätzlich zur zivilrechtlichen Klage? Ja, die strafrechtlichen Ermittlungen können wichtige Beweismittel für den Zivilprozess liefern, etwa durch die Auswertung der Steuergeräte durch die Polizei.
Sie haben Zweifel am Kilometerstand Ihres Gebrauchtwagens? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt und das Team von Walek Rechtsanwälte in Mayen prüfen Ihre Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz und begleiten Sie bei der Beweissicherung. Mehr zu Rechtsanwalt Haupt finden Sie hier. Nehmen Sie über das Kontaktformular der Kanzlei unverbindlich Kontakt auf.