Der Gebrauchtwagenhändler hat einen Unfallschaden verschwiegen – kann ich den Kauf rückgängig machen?

Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen | Verkehrsrecht / Kaufrecht

„Unfallfrei“ steht im Inserat, im Kaufvertrag oder wurde im Verkaufsgespräch mündlich zugesichert – doch nach dem Kauf zeigt ein Gutachten erhebliche Vorschäden, einen ausgetauschten Motor oder ausgelöste Airbags. Für Käufer aus Mayen und der gesamten Region stellt sich dann die Frage, ob und wie sich ein solcher Kauf rückgängig machen lässt.

Wann liegt eine arglistige Täuschung vor?

Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten erheblichen Unfallschaden bewusst oder bagatellisiert er ihn, um den Käufer zum Vertragsschluss zu bewegen, liegt eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB vor. Bereits die verharmlosende Angabe, das Fahrzeug habe „einen Schaden gehabt, der repariert worden sei“, ist arglistig, wenn der Verkäufer in Wahrheit einen Totalschaden kannte. Der verharmlosende Hinweis erweckt den unzutreffenden Eindruck eines nur geringfügigen Schadens und genügt der Aufklärungspflicht nicht.

Auch das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 17. Januar 2025 (Az. 3 O 163/24) eine arglistige Täuschung bejaht, wenn ein tatsächlicher Totalschaden verschwiegen wird. Wichtig zu wissen: Bezieht sich die Aussage „unfallfrei“ ausdrücklich und erkennbar nur auf die eigene Besitzzeit des Verkäufers, kann darin nach der Rechtsprechung keine automatische Täuschung über frühere Schäden liegen – entscheidend sind stets die konkrete Formulierung und der Gesamtkontext des Verkaufsgesprächs.

Welche Rechte habe ich als getäuschter Käufer?

  • Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) – mit der Folge, dass der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen ist (§ 812 BGB)
  • Alternativ oder zusätzlich: Rücktritt wegen Sachmangels, da ein erheblicher, nicht offenbarter Unfallschaden regelmäßig einen Mangel darstellt (§§ 434, 437 Nr. 2 BGB)
  • Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wenn durch die Täuschung ein Vermögensschaden entstanden ist (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)

Entscheidend für Käufer: Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss oder eine „gekauft wie gesehen“-Klausel schützt den Verkäufer bei Arglist nicht (§ 444 BGB) – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen Händler oder einen privaten Verkäufer handelt. Zudem verlängert sich die Verjährungsfrist bei Arglist von den sonst üblichen zwei Jahren (bzw. bei privaten Verkäufen sogar nur einem Jahr) auf drei Jahre ab Kenntnis (§§ 438 Abs. 3, 195 BGB).

Worauf kommt es bei der Beweisführung an?

Der Käufer trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Verkäufer den Schaden kannte und bewusst verschwiegen hat. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist hierfür meist unverzichtbar – es kann nicht nur das Ausmaß, sondern häufig auch das ungefähre Alter eines Schadens dokumentieren und so Rückschlüsse auf die Kenntnis des Verkäufers zulassen. Auch Inserattexte, schriftliche Zusicherungen per E-Mail oder Chatnachricht sowie Zeugenaussagen aus dem Verkaufsgespräch sollten frühzeitig gesichert werden.

Regionaler Praxistipp

Wer im Raum Mayen, Andernach oder Koblenz einen Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden erworben hat, sollte den Verdacht zeitnah durch einen Sachverständigen abklären lassen, bevor Fristen für Anfechtung oder Rücktritt ablaufen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch zu bewerten und die richtige Anspruchsgrundlage zu wählen.

Passend dazu: Mein gebrauchtes E-Auto erreicht die versprochene Reichweite nicht – was kann ich tun? und Ich wurde beim Vertragsschluss getäuscht oder unter Druck gesetzt – kann ich den Vertrag rückgängig machen?

Gesetzliche Grundlage: § 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung (gesetze-im-internet.de)

Häufig gestellte Fragen zum verschwiegenen Unfallschaden

Reicht der bloße Verdacht auf einen Unfallschaden für eine Anfechtung aus?
Nein. Sie müssen darlegen und im Streitfall beweisen können, dass der Verkäufer den Schaden kannte und bewusst verschwiegen oder bagatellisiert hat. Ein Sachverständigengutachten ist hierfür regelmäßig erforderlich.

Was, wenn der Verkäufer nur von „gebrauchtypischen Mängeln“ spricht?
Eine solche pauschale Formulierung schützt den Verkäufer nicht, wenn ihm ein konkreter erheblicher Schaden – etwa ein Totalschaden oder ein Motortausch – tatsächlich bekannt war.

Kann ich auch bei einem Privatkauf noch Ansprüche geltend machen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossen wurde?
Ja. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei arglistigem Verschweigen unwirksam, unabhängig davon, ob gewerblich oder privat verkauft wurde.

Wie lange habe ich Zeit, den Kauf anzufechten?
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung erklärt werden (§ 124 BGB). Rücktrittsrechte wegen Sachmangels verjähren bei Arglist erst nach drei Jahren.


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