Jürgen Kanthak, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Walek Rechtsanwälte Mayen.
Zum Jahresbeginn 2026 ist eine bedeutende Änderung in der Pflegeversicherung in Kraft getreten, die für viele pflegende Angehörige unmittelbare Konsequenzen hat: Die Neufassung des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI führt eine gesetzliche Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Verhinderungspflege ein. Wer diese Frist versäumt, verliert den Leistungsanspruch – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Erstattung eigentlich vorgelegen hätten. Konkret bestimmt § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI: Die Übernahme der Ersatzpflegekosten setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der entstandenen Kosten bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt. Wer also im Jahr 2025 Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, muss den Antrag samt Belegen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse einreichen. Wird die Kostenerstattung später beantragt, besteht kein Anspruch nach § 39 SGB XI mehr. Das BEEP-Gesetz (BEEP steht für: Befugniserweiterung und Endbürokratisierung in der Pflege) enthält keinerlei Übergangsregelung für Altansprüche. Es wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt, im Bundesgesetzblatt am 29. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 371) veröffentlicht und trat bereits am 1. Januar 2026 in Kraft. Kostenerstattungsansprüche aus den Jahren ab 2022 bis 2024 wären mit Einführung der neuen gesetzlichen Regelung erloschen.
Ihr Antrag auf Kostenerstattung bei der Verhinderungspflege wurde abgelehnt – und Sie wissen nicht, ob Widerspruch oder Klage Aussicht auf Erfolg hat? Als Fachanwalt für Sozialrecht in Mayen prüfe ich Ihren Bescheid und berate Sie ehrlich zu Ihren Chancen. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren: vom Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht Koblenz.
RA Jürgen KanthakFachanwalt für SozialrechtFachanwalt für FamilienrechtWalek Rechtsanwälte Partnerschaft, MayenTelefon: 02651 98 900E-Mail: Kanthak(at)walek-rechtsanwaelte.de