Ich hatte im Herbst einen Wildunfall – was muss ich jetzt tun, und zahlt meine Versicherung?

Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen

Mit der Zeitumstellung Ende Oktober und den kürzer werdenden Tagen beginnt in der Eifel wieder die Hochsaison der Wildunfälle. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereigneten sich 2024 bundesweit rund 276.000 Wildunfälle – statistisch alle zwei Minuten einer, mit einem Gesamtschaden von über 1,1 Milliarden Euro. Besonders zwischen Oktober und Dezember, wenn die abendliche Dämmerung in den Berufsverkehr fällt und viele Wildarten besonders aktiv sind, steigt das Risiko spürbar. Rechtsanwalt Haupt erklärt, was Betroffene direkt nach der Kollision beachten sollten und welche Versicherung für den Schaden aufkommt.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier sollten Sie zunächst die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Ein verletztes oder totes Tier darf nicht berührt oder vom Unfallort entfernt werden – wer dies dennoch tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Wird ein verletztes Tier zurückgelassen, ohne dass jemand informiert wird, kann dies zudem als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden. Rufen Sie deshalb die Polizei, die den Unfall aufnimmt, Spuren am Fahrzeug dokumentiert und den zuständigen Jagdausübungsberechtigten verständigt. Erst diese Dokumentation ermöglicht die spätere Regulierung durch Ihre Versicherung.

Die Wildschadenbescheinigung ist entscheidend

Für die Schadensregulierung benötigen Sie eine sogenannte Wildschadenbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten ausgestellt wird. Ohne diese Bestätigung lässt sich gegenüber der Versicherung oft nur schwer nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch ein Wildtier verursacht wurde. Halten Sie zusätzlich mit Fotos den Unfallort, das Fahrzeug und – soweit vorhanden – Blut- oder Haarspuren fest.

Welche Versicherung zahlt?

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung leistet bei einem Wildunfall nicht, da kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde. Maßgeblich ist Ihre eigene Kaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung deckt nach den üblichen Musterbedingungen den Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetz – also etwa Reh, Wildschwein, Fuchs oder Dachs. Kollisionen mit Vögeln oder anderen nicht gelisteten Tierarten sind hiervon regelmäßig nicht erfasst; auch bei Tieren, die im Bundesjagdgesetz nicht aufgeführt sind, hat dies die Rechtsprechung bereits verneint (vgl. für Rentiere OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2003 – 7 U 190/02).

Nur wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist zusätzlich abgesichert, wenn es beim bloßen Ausweichen vor einem Tier – also ohne direkten Zusammenstoß – zu einem Unfall kommt, etwa gegen einen Baum oder Leitpfosten.

Rechtsanwalt Haupt weist darauf hin, dass die Regulierung über die Vollkaskoversicherung häufig zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führt und dadurch die künftigen Prämien steigen können. Ob sich eine Meldung an die Vollkaskoversicherung bei kleineren Schäden überhaupt lohnt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was, wenn die Versicherung den Schaden kürzt oder ablehnt?

Versicherer bestreiten in der Praxis nicht selten, dass tatsächlich ein Wildunfall vorlag, oder kürzen die geltend gemachten Reparaturkosten. Rechtsanwalt Haupt prüft in solchen Fällen, ob die Ablehnung oder Kürzung berechtigt ist, und setzt Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer außergerichtlich sowie, falls erforderlich, gerichtlich durch.

Vorsicht ist besser als Nachsorge

Wildwechselschilder sollten Autofahrer ernst nehmen und die Geschwindigkeit reduzieren, besonders in der Dämmerung und auf Strecken entlang von Wald- und Feldrändern. Taucht ein Tier plötzlich auf der Fahrbahn auf, raten Polizei und ADAC gleichermaßen: kontrolliert abbremsen, abblenden und hupen, statt riskant auszuweichen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver führt erfahrungsgemäß zu deutlich schwereren Unfällen als der Zusammenstoß mit dem Tier selbst.

Regional besonders relevant

Die waldreiche Vulkaneifel rund um Mayen zählt zu den Regionen mit besonders hohem Wildunfallaufkommen. Rechtsanwalt Haupt kennt die regionalen Besonderheiten und berät Mandanten aus Mayen und Umgebung ebenso wie aus anderen Teilen Deutschlands.

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?
Ja, jedenfalls sollten Sie die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten verständigen, um die für die Versicherung notwendige Wildschadenbescheinigung zu erhalten.

Darf ich das tote Tier mitnehmen?
Nein. Das Entfernen des Tieres vom Unfallort ohne Genehmigung kann als Wilderei gewertet werden; die Bergung ist Aufgabe des Jagdausübungsberechtigten.

Zahlt meine Versicherung auch, wenn ich nur ausgewichen bin?
Ohne direkten Zusammenstoß leistet in der Regel nur die Vollkaskoversicherung, nicht die Teilkasko.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?
Eine Meldung an die Vollkaskoversicherung kann zu einer Rückstufung führen; ob sich eine Meldung lohnt, hängt von der Schadenshöhe ab.

Rechtsanwalt Haupt hilft Ihnen weiter

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RA Klaus Dietrich Haupt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Walek Rechtsanwälte Partnerschaft, Mayen
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