Mein Führerschein soll wegen zu vieler Punkte entzogen werden – was kann ich noch tun?

Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht – Kanzlei Walek Rechtsanwälte, Mayen

Das Schreiben der Behörde – und was es bedeutet

Es kommt per Post: ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde. Der Punktestand in Flensburg hat einen kritischen Wert erreicht. Die Behörde warnt, droht – oder entzieht sogar schon jetzt die Fahrerlaubnis. Was viele nicht wissen: Das Punktesystem hat klare Spielregeln, und es gibt Mittel, um zu reagieren – wenn man rechtzeitig handelt.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich diese Situationen. Ich helfe Mandanten aus Mayen, dem Kreis Mayen-Koblenz und bundesweit, ihren Führerschein zu verteidigen oder schnellstmöglich zurückzubekommen.

Das Fahreignungsregister (FAER) – wie das Punktesystem funktioniert

Seit 2014 gilt das reformierte Fahreignungsregister (früher „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg). Das System funktioniert nach § 4 StVG wie folgt:

  • 1–2 Punkte pro Verstoß je nach Schwere (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß)
  • 3 Punkte bei besonders schwerwiegenden Verstößen (z.B. Trunkenheitsfahrt)
  • 4 Punkte: Verwarnung durch die Behörde (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 StVG)
  • 5–6 Punkte: Ermahnung mit Hinweis auf Aufbauseminar
  • 7 Punkte: Teilnahme am Fahreignungsseminar empfohlen
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG) – zwingend

Wichtig: Punkte werden im FAER getilgt – mit unterschiedlichen Fristen je nach Schwere des Verstoßes (2,5 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre). Es lohnt sich, den aktuellen Punktestand regelmäßig zu überprüfen. Für unsere Mandanten übernehmen wir auf Wunsch.

Was passiert bei 8 Punkten?

Ab 8 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen – sie hat dabei kein Ermessen. Das ist der entscheidende Unterschied zum früheren System: Verhandlungen über die Verhältnismäßigkeit sind hier nicht möglich. Die Behörde handelt gebunden.

Nach dem Entzug beträgt die Sperrfrist mindestens 6 Monate. Dann kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden – gegebenenfalls nach einer MPU.

Kann ich den Entzug noch abwenden?

Wenn Sie sich im kritischen Bereich (6–7 Punkte) befinden, gibt es strategische Möglichkeiten:

1. Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES): Die Teilnahme kann zu einer Reduzierung um 1 Punkt führen – aber nur, wenn Sie noch nicht 6 oder mehr Punkte haben und noch kein Seminar in den letzten 5 Jahren absolviert haben (§ 4 Abs. 7 StVG).

2. Widerspruch gegen eingetragene Punkte: Punkte werden eingetragen, sobald der jeweilige Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig ist. Gegen Bußgeldbescheide können und sollten Sie rechtzeitig Einspruch einlegen – ein erfolgreicher Einspruch verhindert die Eintragung. Ist die Eintragung bereits erfolgt, kann in bestimmten Konstellationen (z.B. falsche Tilgungsfristen, Verjährung) auch nachträglich eine Löschung beantragt werden.

3. Anfechtung des Entziehungsbescheids: Wenn der Entzugsbescheid formelle Fehler enthält – falsche Punkteberechnung, fehlerhaftes Mahnverfahren – kann er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angegriffen werden. Einstweiliger Rechtsschutz kann die Wirksamkeit des Bescheids vorübergehend aussetzen.

Wann lohnt sich Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid besonders?

Jeder Punkt kann zählen. Wenn Sie sich im Grenzbereich befinden, lohnt es sich, jeden Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen – auch wenn er auf den ersten Blick „klar“ erscheint. Blitzerfotos können fehlerhaft sein, Messgeräte falsch kalibriert, Tempobegrenzungen nicht ordnungsgemäß ausgeschildert. Solche Fehler können einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen.

Regionaler Hinweis: Punkte und Führerscheinbehörden in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind für die Fahrerlaubnisangelegenheiten die Kreisverwaltungen zuständig. Im Bereich Mayen ist das die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Ich kenne die Abläufe und Besonderheiten der regionalen Behörden und kann auch kurzfristig reagieren, wenn der Entzug unmittelbar droht.


FAQ: Führerschein und Flensburg-Punkte

Ich habe gerade erfahren, dass ich 7 Punkte habe. Habe ich noch Zeit?
Ja – solange der 8. Punkt nicht eingetragen ist, ist noch Handlungsspielraum. Prüfen Sie sofort: Welcher Verstoß liegt dem letzten Bußgeldbescheid zugrunde? Ist er rechtskräftig? Können Tilgungsfristen schon abgelaufen sein? Ein Anwalt kann das schnell klären.

Werden Punkte wirklich automatisch gelöscht?
Ja, nach festgelegten Fristen (§ 29 StVG): 2,5 Jahre für Verstöße mit 1 Punkt, 5 Jahre für solche mit 2 Punkten, 10 Jahre für Verstöße mit 3 Punkten (Straftaten). Anders als bis 2014: Bei Neuverstoß während laufender Tilgungsfrist verlängert sich diese nicht – die alten Punkte laufen weiter normal aus.

Können Punkte aus dem Ausland in Flensburg eingetragen werden?
Nur EU-ausländische Fahrerlaubnisse und bestimmte Sanktionen können Wirkungen in Deutschland entfalten. Ausländische Punkte werden nicht automatisch übernommen, aber Fahrverbote aus EU-Staaten können vollstreckt werden.

Ich war für längere Zeit im Ausland und habe nicht reagiert. Sind meine Punkte verjährt?
Die Tilgungsfristen laufen unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort. Auch wenn Sie keine Post erhalten haben, können Punkte eingetragen und wieder getilgt worden sein. Prüfen Sie Ihren aktuellen Stand per Selbstauskunft.


Jetzt handeln – Fachanwalt Klaus Dietrich Haupt, Mayen

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