Ich bin nach dem Kiffen Auto gefahren – welche Strafen drohen mir jetzt?

Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht – Kanzlei Walek Rechtsanwälte, Mayen

Cannabis ist legal – aber nicht am Steuer

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Was viele dabei übersehen: Autofahren nach dem Konsum ist es nicht – und die Regeln wurden gleichzeitig neu und schärfer gefasst. Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Was das für Sie bedeutet, wenn Sie nach dem Kiffen ans Steuer gesetzt haben, erklärt Ihnen dieser Artikel.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate und verteidige ich Mandanten, denen Drogenfahrten vorgeworfen werden – von der ersten Blutabnahme bis zum abgeschlossenen Bußgeld- oder Strafverfahren.

Der neue THC-Grenzwert ab 22. August 2024: § 24a Abs. 1a StVG

Mit Inkrafttreten des 6. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 22. August 2024 wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eingeführt (§ 24a Abs. 1a StVG). Das bedeutet:

  • Unterhalb von 3,5 ng/ml: keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen)
  • Ab 3,5 ng/ml: Ordnungswidrigkeit – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
  • Mit Ausfallerscheinungen: unabhängig vom THC-Wert Straftat nach § 316 StGB möglich

Dieser neue Grenzwert gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren. Wer vor August 2024 mit einem THC-Wert unter 3,5 ng/ml verurteilt wurde, kann unter Umständen eine Wiederaufnahme beantragen.

Was droht bei einer Ordnungswidrigkeit (3,5–7 ng/ml)?

Beim ersten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog vor:

  • 500 € Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 2 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg

Bei Wiederholungsverstößen steigen die Sanktionen auf bis zu 1.500 € und 3 Monate Fahrverbot.

Was droht bei einem Straftatbestand? (Ausfallerscheinungen oder sehr hohe Werte)

Wenn Ausfallerscheinungen – Schlangenlinien, verlangsamte Reaktion, Pupillenveränderungen, auffälliges Verhalten – nachgewiesen werden, ist die Schwelle zur Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr, hier durch Drogen) überschritten. Die Folgen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB
  • Sperrfrist für die Wiedererteilung (mindestens 6 Monate)
  • Mögliche MPU-Verpflichtung

Achtung Sonderregel: Fahranfänger und unter 21-Jährige – absolute Nulltoleranz

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt keine Erleichterung durch den 3,5-ng/ml-Grenzwert. Für sie gilt weiterhin eine Nulltoleranzregel nach § 24c StVG: Bereits der Nachweis einer relevanten THC-Konzentration unterhalb von 3,5 ng/ml kann eine Ordnungswidrigkeit begründen. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Mischkonsum Cannabis und Alkohol: Besonders gefährlich

Der neue § 24a Abs. 2a StVG sanktioniert erstmals ausdrücklich den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Wer beide Substanzen kombiniert und ein Fahrzeug führt, riskiert beim Erstverstoß:

  • 1.000 € Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 2 Punkte
  • Zusätzlich: erhöhtes Risiko für MPU-Anordnung und Führerscheinentzug

Was sollte ich tun, wenn ich nach einer Cannabisfahrt kontrolliert wurde?

Wie bei jeder Verkehrsangelegenheit gilt: Schweigen Sie zur Sache. Machen Sie keine Angaben zum Konsumzeitpunkt, zur Menge oder Häufigkeit des Cannabiskonsums. Diese Aussagen können in folgenden Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Beauftragen Sie sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Es gibt häufig angreifbare Punkte:

  • Fehlerhafte Blutabnahme oder Laborauswertung
  • THC-COOH statt aktivem THC gemessen (COOH ist nur ein Abbauprodukt, kein Nachweis aktueller Beeinträchtigung)
  • Falsche Einschätzung von Ausfallerscheinungen
  • Anwendung des milderen neuen Gesetzes in Altfällen

Regionaler Hinweis

Gerade im ländlichen Raum rund um Mayen, Mendig und dem Landkreis Mayen-Koblenz sind Verkehrskontrollen mit Drogentests zunehmend häufiger. Da der Führerschein auf dem Land oft unentbehrlich für Beruf und Alltag ist, sind die Folgen einer Drogenfahrt besonders einschneidend. Ich kenne die lokalen Verhältnisse und verteidige Sie effizient.


FAQ: Cannabis und Autofahren

Ich habe gestern Abend Cannabis konsumiert und heute Morgen bin ich kurz gefahren. Bin ich strafbar?
Es kommt auf den gemessenen THC-Wert im Blutserum an. THC kann je nach Konsummenge und Häufigkeit noch Stunden bis Tage nachweisbar sein. Liegt der Wert über 3,5 ng/ml, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – auch ohne Ausfallerscheinungen. Es gilt kein zeitlicher Mindestabstand zwischen Konsum und Fahrt.

Mein Bluttest hat nur THC-COOH ergeben, kein aktives THC. Bin ich trotzdem schuldig?
THC-COOH ist lediglich ein Abbauprodukt und kein Nachweis für eine aktuell bestehende Beeinträchtigung. Es begründet allein keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Vielfach wird dies jedoch verwechselt. Hier lohnt sich unbedingt die anwaltliche Verteidigung.

Kann mein Führerschein sofort eingezogen werden?
Bei begründetem Tatverdacht kann die Polizei den Führerschein vorläufig sicherstellen. Bei einem Straftatvorwurf (§ 316 StGB) kann das Gericht die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO anordnen.

Ich nehme Cannabis aus medizinischen Gründen. Darf ich trotzdem fahren?
Unter strengen Voraussetzungen ja: Die Einnahme muss nach ärztlicher Verschreibung und bestimmungsgemäß erfolgen, und die Fahreignung darf nicht beeinträchtigt sein. Mischkonsum mit Alkohol ist auch bei Medizinalcannabis verboten. Lassen Sie sich ärztlich und anwaltlich beraten.


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