Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht – Kanzlei Walek Rechtsanwälte, Mayen
Es ist eine Situation, die sich schneller einstellen kann, als man denkt: Sie melden einen Verkehrsunfall bei Ihrer Versicherung – und plötzlich zweifelt diese an der Echtheit des Unfallgeschehens. Statt einer Schadensregulierung erhalten Sie ein Schreiben mit dem Hinweis auf „Unregelmäßigkeiten“, die Zahlung wird verweigert, und in manchen Fällen folgt wenig später eine Vorladung der Polizei oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Wer sich in dieser Lage befindet, steht vor einem doppelten Problem: einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung einerseits und dem Verlust seiner berechtigten zivilrechtlichen Ansprüche andererseits. Gerade in der Region Mayen und im Landkreis Mayen-Koblenz wenden sich Betroffene aus einem weiten Umkreis – von Andernach bis Adenau, von Cochem bis Koblenz – an unsere Kanzlei, wenn sie sich mit diesem Vorwurf konfrontiert sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus der Stadt Mayen selbst kommen oder aus einem anderen Teil Deutschlands: Die rechtliche Lage ist dieselbe, und die Konsequenzen können schwerwiegend sein.
Als gestellten oder manipulierten Unfall bezeichnen Versicherungen und Gerichte ein Unfallgeschehen, das nicht durch einen zufälligen, unvorhersehbaren Ablauf entstanden ist, sondern von den Beteiligten bewusst herbeigeführt oder zumindest einvernehmlich zugelassen wurde. Das Ziel: Versicherungsleistungen zu erschleichen, auf die ohne diese Absprache kein Anspruch bestünde.
Die Bandbreite der vorgeworfenen Verhaltensweisen ist groß. Sie reicht vom klassischen „Stellschaden“ – bei dem zwei Fahrzeughalter einen Zusammenstoß absprechen – bis hin zum sogenannten provozierten Unfall, bei dem ein Fahrzeugführer die Unachtsamkeit eines anderen gezielt ausnutzt, um einen Auffahrunfall herbeizuführen. Auch reine Übertreibungen des tatsächlich entstandenen Schadens werden mitunter als Manipulation gewertet.
Der Vorwurf des gestellten Unfalls hat zwei Dimensionen, die Sie gleichzeitig im Blick behalten müssen:
Im Kern steht in der Regel der Vorwurf des Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Wer gegenüber einer Versicherung ein Unfallgeschehen vorspiegelt, das so nicht stattgefunden hat, um eine Versicherungsleistung zu erschleichen, macht sich des Betruges strafbar. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung – kann die Freiheitsstrafe nach § 263 Abs. 3 StGB bis zu zehn Jahre betragen.
Hinzu können weitere Straftatbestände treten:
Für die strafrechtliche Beurteilung ist entscheidend: Die Staatsanwaltschaft muss die Absprache beweisen. Das Gesetz kennt keine Beweislastumkehr zulasten des Beschuldigten. Die Unschuldsvermutung gilt – sie gilt aber nur, wenn Sie sie zu nutzen wissen.
Hinweis: Für die strafrechtliche Verteidigung arbeiten wir bei der Kanzlei Walek Rechtsanwälte eng mit Rechtsanwalt Christian Diether, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht, zusammen. So erhalten Sie aus einer Hand eine koordinierte Verteidigung auf beiden Ebenen.
Verweigert die gegnerische Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung, verlieren Sie – wenn der Vorwurf zutrifft – nicht nur die Versicherungsleistung. Es drohen auch:
Die Verjährungsfrist für den Straftatbestand des Betruges beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Die Versicherung kann also auch noch Jahre nach dem Unfall aktiv werden.
Versicherungsgesellschaften sind auf die Erkennung manipulierter Unfälle spezialisiert. Große Versicherer unterhalten eigene Sonderabteilungen, die ausschließlich mit der Aufdeckung von Versicherungsbetrug befasst sind. Ihre Mitarbeiter sind geschult darin, aus einer Vielzahl von Indizien eine Gesamtbewertung zu treffen – und im Zweifel auch Strafanzeige zu erstatten.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahrzehnte einen umfangreichen Indizienkatalog entwickelt, auf den sich Versicherungen und Gerichte stützen. Kein einzelnes Indiz beweist für sich allein einen gestellten Unfall. Erst die Häufung mehrerer Beweisanzeichen kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 – VI ZR 206/75) ausreichen, um ein manipuliertes Unfallgeschehen zu belegen.
Typische Indizien, auf die Versicherungen achten, sind unter anderem:
Wichtig zu wissen: Viele dieser Umstände können bei einem echten, unverschuldeten Unfall genauso vorliegen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die konkreten Indizien in Ihrem Fall bewerten und einordnen, welche davon tatsächlich gegen Sie sprechen – und welche erklärbar oder widerlegbar sind.
Die ersten Schritte nach Erhalt eines ablehnenden Schreibens der Versicherung oder einer polizeilichen Vorladung sind entscheidend. Fehler in diesem Stadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Das klingt zunächst kontraintuitiv – aber es ist das Wichtigste, was Sie tun können. Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis Sie anwaltlich beraten sind. Jede Aussage, die Sie machen, kann – auch unbeabsichtigt – gegen Sie verwendet werden.
Gegenüber der Versicherung gilt: Ihre Aussageobliegenheit im Rahmen des Versicherungsvertrages gibt der Versicherung kein Recht, Sie in einem parallel laufenden Strafverfahren zu belasten. Auch hier sollten Sie vor jeder Stellungnahme anwaltlichen Rat einholen.
Der Vorwurf des gestellten Unfalls ist kein alltäglicher Verkehrsrechtsfall. Er berührt Strafrecht, Versicherungsrecht und Zivilrecht gleichermaßen und erfordert eine koordinierte, strategisch durchdachte Verteidigung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kennt die Indizien, die Versicherungen verwenden, und weiß, welche davon entkräftet werden können.
Sammeln Sie alles, was den tatsächlichen Unfallhergang belegen kann: Fotos von der Unfallstelle, Dash-Cam-Aufnahmen, Zeugenaussagen, Kassenbelege, Tankquittungen, Handy-Ortungsdaten oder sonstige Nachweise, die Ihren Aufenthaltsort und Ihre Fahrroute dokumentieren.
Solange das Unfallgeschehen noch geprüft wird, sollten Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, verschrotten oder ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Anwalt reparieren lassen. Dies kann als Verschleierung gewertet werden und weitere Indizien gegen Sie schaffen.
Ablehnungsschreiben der Versicherung, Schreiben der Staatsanwaltschaft, Polizeiprotokolle, das Sachverständigengutachten – all das ist wichtiges Aktenmaterial. Bringen Sie es vollständig zum Erstgespräch mit.
Die rechtliche Ausgangslage ist zwar ernst, aber keineswegs aussichtslos. Die Erfahrung zeigt: Versicherungen lehnen Ansprüche mitunter auf einer Indizienbasis ab, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Und im Strafrecht gilt: Ohne belastbare Beweise gibt es keine Verurteilung.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich in Ihrem Fall:
Ich koordiniere dabei – wenn erforderlich – die zivilrechtliche und strafrechtliche Verteidigung mit den Kollegen unserer Kanzlei, damit Sie nicht in zwei verschiedene Richtungen argumentieren und Widersprüche entstehen.
Nicht immer beschränkt sich der Schaden auf das Fahrzeug. Ein verweigerte Schadensregulierung kann schnell zu Folgeproblemen im Versicherungsrecht, im allgemeinen Zivilrecht oder – falls ein Leasing- oder Finanzierungsvertrag besteht – im Vertragsrecht führen. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung auch im Versicherungsrecht, allgemeinen Zivilrecht und privaten Baurecht bearbeite ich Mandate in diesen Bereichen mit derselben Sorgfalt – auch wenn das Ausgangsmandat zunächst eine reine Verkehrssache war. Bei der Kanzlei Walek Rechtsanwälte decken wir gemeinsam mit unseren Kollegen ein breites Spektrum des Rechts ab.
Der Vorwurf, einen Unfall gestellt zu haben, ist schwerwiegend. Er kann Ihren Führerschein, Ihren Versicherungsschutz und – im schlimmsten Fall – Ihre Freiheit kosten. Gleichzeitig ist er oft angreifbar, weil er auf Indizien beruht, die auch bei einem echten Unfall entstehen können.
Warten Sie nicht ab. Jede Äußerung, die Sie ohne anwaltliche Beratung machen, kann Ihre Position verschlechtern. Je früher ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihr Mandat eingebunden ist, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Familienrecht
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