Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 25.02.2026
Der Pflichtteil steht den Kindern, Ehegatten und ggf. Eltern zu, wenn sie z.B. durch ein Testament enterbt wurden. Dieser Pflichtteil kann nur in engen Grenzen entzogen werden. Nach dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.11.2025 – 3 W 78/25) ist ein Pflichtteilsentziehungsgrund gegeben, wenn eine Kind, die Sorge für die bettlägerige Mutter übernommen hat und entgegen der ausdrücklichen ärztlichen Weisung nicht für eine ausreichende Ernährung sorgt und die Mutter infolgedessen von 60 kg Körpergewicht auf 37 kg abmagert.