Wie auf Faxe vom „Branchenbuch Rheinland-Pfalz“ reagieren?
Mandanten unserer Kanzlei, aber auch wir, erhalten in diesen Tagen ungebetene Faxschreiben von einem „Branchenbuch Rheinland-Pfalz“. Eingeleitet wird dies mit den Worten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte prüfen Sie die untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit, gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Eintragung im Branchenbuch und senden Sie uns diese Offerte bei Annahme an die oben angegebene Faxnummer zurück„
Wichtiger Hinweis für die Empfänger solcher Schreiben:
Wichtiger Hinweis:
Der Vertrag sieht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen vor. Wenn Sie bereits unterschrieben haben, können Sie in jedem Fall binnen dieser Frist den Vertrag widerrufen.
Wichtiger Hinweis für den Empfänger einer Rechnung:
Hier bestehen Ansatzpunkte, um gegen die Rechnung vorzugehen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler, die in solche Vertragsfallen geraten sind. Regelmäßig lässt sich hier erreichen, dass keine Zahlungen zu leisten sind. Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.