Rechtsanwalt Udo Barg studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn. 1993 trat er in unsere Kanzlei ein und erwarb 1997 die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt und berät er insbesondere mittelständische Unternehmen aus Handel, Handwerk und Gewerbe sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutz- und Abfindungsprozessen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Lohn- und Gehaltsklagen
- Abmahnungen
- Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im privaten Baurecht, hier insbesondere:
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Gewährleistungsrecht
- Beweissicherungsverfahren
Außerdem ist er im Bereich des Handels-, Kaufvertrags- und des Allgemeinen Vertragsrecht tätig.