Wie auf Anschreiben der  "Handelsregisterzentrale" reagieren?

Mandanten unserer Kanzlei erhalten in diesen Tagen ungebetene Schreiben, überschrieben mit "Handelsregisterzentrale". Eingeleitet wird dies mit den Worten:

"Handelsregisterbekanntmachung"

wie auch den Verweis auf die Registernummer Ihres Unternehmens beim Handelsregister. Erst aus dem weiteren Text ergibt sich, dass es sich um ein privates Register unter der Domain gzr-zentrale.de handelt. Es soll ein Vertrag über eine Veröffentlichung in diesem Register abgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis für die Empfänger solcher Schreiben:

  1. Es besteht kein Vertragsverhältnis, es handelt sich nicht um ein amtliches Schreiben. Tatsächlich wird hier für die Eintragung in einer „Datenbank" geworben. Es besteht keine Verpflichtung, dieses Schreiben zurück zu senden. Es soll ein Vertrag mit Kosten von 789,74 EUR brutto vereinbart werden.
  2. Es ist vollkommen unklar, wer hier Vertragspartner werden soll. Der weitere Text spricht von der "GZR GmbH". Es ist unklar wo dieses Unternehmen seinen Sitz hat und wer dieses vertritt. Eine Handelsregisternummer dieses Unternehmens wird ebenfalls nicht angegeben.
  3. Ob diese Leistungen tatsächlich erbracht werden, können wir nicht prüfen. Der praktische Nutzen dieses Registers ist fragwürdig, insbesondere wenn die Kosten berücksichtigt werden. Ein Werbewert dürfte nicht bestehen. 

 

Wichtiger Hinweis für den Empfänger einer Rechnung:

Hier bestehen Ansatzpunkte, um gegen die Rechnung vorzugehen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler, die in solche Vertragsfallen geraten sind. Regelmäßig lässt sich hier erreichen, dass keine Zahlungen zu leisten sind.  Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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