Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 13.04.2016.

Immer wieder kursieren Gerüchte der Rundfunkbeitrag wäre verfassungswidrig, bzw. es werden Ideen entwickelt wie man diesen vermeiden könnte. Hierbei handelt es sich meist um „kreative“ Ideen die aus rechtlicher Sicht wenig Erfolg versprechend sind.

Nunmehr musste sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob der Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Rundfunkbeitrag für Privathaushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Nach Auffassung der Richter erfüllen die Rundfunkanstalten eine unabhängige Sicherung der Programmvielfalt, welche nur durch die Zahlung des Beitrags ermöglicht wird.

Da neue technische Entwicklungen, wie Smartphone, Tablet, etc., die Prüfung einer Beitragsbefreiung aufgrund nicht vorhandener Geräte (Radio, Fernseher) unmöglich machen, ist die Anknüpfung der Beitragspflicht nur an die Wohnung des Beitragszahler gerechtfertigt. (Urteil vom 18.3.2016-6 C 6/15)

 

 

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