Artikel Wochenspiegel vom 28.06.2017

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann neben den straf- und steuerrechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen in anderen Lebensbereichen haben.

So entzog die Bezirksregierung Düsseldorf einem Hobby-Piloten die Flugerlaubnis, da man Ihm die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz absprach, weil er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstraße von 168.000 Euro (350 Tagessätze) verurteilt worden ist.  Die 6. Kammer der VG Düsseldorf hat die Klage gegen die Entziehung der Flugerlaubnis abgewiesen. Nach Auffassung des VG ist die Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf, dass er unzuverlässig im luftsicherheitsrechtlichen Sinne sei, rechtmäßig ergangen. Die Sicherheit des Luftverkehrs sei ein sehr hohes Rechtsgut und empfindlich für Sabotage, Entführungen, Terroranschläge usw. Luftsicherheitsrechtlich zuverlässig sei daher nur, wer so viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte. Auch wenn ihm Vorteile geboten oder Nachteile angedroht würden, müsse er die Sicherheit des Luftverkehrs wahren. Bestünden auch nur geringe Zweifel daran, dass etwa ein Privatpilot diesen Anforderungen genüge, sei er unzuverlässig. Bei verurteilten Straftätern lägen, abgesehen von Bagatellstrafen, in der Regel solche Zweifel vor. Das gelte auch für verurteilte Steuerhinterzieher, obwohl die Straftat mit dem Luftverkehr selbst in keinem engeren Zusammenhang stehe.

VG Düsseldorf, Urt. v. 18.5.2017 – 6 K 7615/16

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