Artikel Wochenspiegel vom 30.11.2016
Die Fahrerlaubnis auf Probe kann entzogen werden, wenn der Inhaber nach zwei Geschwindigkeitsverstößen ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hat. Im konkreten Fall hatte der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Probezeit aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. Dadurch verlängerte sich die Probezeit auf vier Jahre. Anschließend kam es zu einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Auffassung des Verwaltungsgericht Neustadt ist die Fahrerlaubnisentziehung offensichtlich rechtmäßig erfolgt. Nachdem der Antragsteller in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung begangen habe, sei die Anordnung einer MPU vom Straßenverkehrsgesetz vorgeschrieben. Jeder Verstoß gegen die Geschwindigkeit innerhalb der Probezeit werde nämlich vom Gesetz als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung bewertet. Da er eine MPU nicht durchführte war ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.