Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 22.06.2016

LG München I: Händler muss PKW mit "Schummel-Software" zurücknehmen:

Durch Urteil vom 17.05.2016 des Landgericht München I hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, ein Fahrzeug mit der manipulierten Software zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen PKW SEAT Ibiza mit 1,6 l Dieselmotor mit der internen Bezeichnung EA189. Dieser war mit der so genannten "Betrugssoftware" versehen.

Volkswagen bestätigte am 21.05.2016 den Erlass des Urteils und teilte mit, dass der Händler in Absprache mit dem Konzern Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Laut Volkswagen sind bislang 9 Urteile zu Fahrzeugen mit der manipulierten Software ergangen. Acht verschiedene Landgerichte hätten die Klagen der Käufer abgewiesen. Nur das Landgericht München I habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.

Bislang haben die Gerichte die Auffassung vertreten, dass die Veränderung an der Software zwar einen Mangel darstelle, dieser jedoch einfach bzw. günstig zu beheben sei. Die Kosten der Mangelbeseitigung lägen unterhalb der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Die Software-Manipulation stelle daher keine erhebliche Pflichtverletzung dar, so dass der Käufer auch nicht berechtigt sei, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

In der Begründung des Urteils aus München vom 17.05.2016 habe das Gericht ausgeführt, dass der Händler länger als 6 Monate Zeit gehabt habe, den Mangel zu beheben. Diese Frist habe er ungenutzt verstreichen lassen. Aus diesem Grunde sei der Kaufpreis zurückzuerstatten.

Weitere Urteile werden vom Landgericht Braunschweig erwartet, wo mehr als 40 Klagen von Autokäufern eingereicht wurden, die teilweise gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges oder VW als Hersteller auf Rückabwicklung bzw. Schadensersatz klagen.

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